Error: no file object
»Im Leben fair. In unseren Werkstätten arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung zusammen für Unternehmen und Bürger.«
Leistungen, Produkte

Leistungen, Produkte

Sie finden viele Handwerksbranchen unter dem Dach unserer Werkstätten für behinderte Menschen.

Wir führen Aufträge für Unternehmen, aber auch für Privatpersonen aus. Wir sind ein zertifiziertes Unternehmen, das nach den Regeln des Qualitätsmanagements gemäß DIN ISO 9001 arbeitet.

Viele Branchen für vorteilhafte Zusammenarbeit

Als gewerblicher Kunde oder als Privatperson – die Werkstätten der Stiftung Scheuern haben Ihnen im Handwerk und bei Dienstleistungen viel zu bieten:

Kontakt

Jörg Bremser
Fachbereichsleiter Bildung | Arbeit | Teilhabe
Telefon: 02604 979-6250
Mail schreiben

Matthias Behnke
Werkstattleiter Montage u. Verpackung | Metallverarbeitung | Wäscherei
Telefon: 02604 979-6380
Mail schreiben

Sebastian Mono
Werkstattleiter Garten- u. Landschaftspflege | Kreativwerkstatt | Orthopädieschuhtechnik | Schreinerei
Telefon: 02604 979-6390
Mail schreiben


Ausgleichsabgabe

Ihr Unternehmen profitiert bei einer Zusammenarbeit mit den Werkstätten der Stiftung Scheuern nicht nur von einer Bereicherung Ihrer Unternehmenskultur durch soziales Engagement, sondern auch ganz konkret in Zahlen: 
Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen, die nicht wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze durch Menschen mit Schwerbehinderung besetzen, müssen die sog. Ausgleichsabgabe zahlen. Durch die Zusammenarbeit mit einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen, wie es die Werkstätten der Stiftung Scheuern sind, können Sie Ihre Ausgleichsabgabe reduzieren bzw. je nach Umfang der im Auftrag vergebenen Arbeitsleistung sogar auf bis zu 0 Euro verringern. Somit können Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten und Absetzungsbetrag, ausgewiesene Arbeitsleistung) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Die gesetzlichen Grundlagen sind: §§ 223 und 225 SGB IX:  

Unser Rechenbeispiel

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werkstätten

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Werkstätten der Stiftung Scheuern zum Nachlesen und Herunterladen: AGBs