Hinweisgeber haben die Möglichkeit über dieses Portal Meldungen zu tätigen, sofern Sie Verhaltensweisen beobachten, die möglicherweise Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien betreffen. Unterhalb der Informationen zur Meldung bei Verstößen finden Sie zwei Wege, wie Sie Ihre Meldung absetzen können.
Bitte melden Sie Ihre Beobachtungen oder die Verstöße über die nachfolgend aufgeführten Wege, um die Stiftung Scheuern bei der Aufklärung und bei der Schaffung von Abhilfe zu unterstützen:
In diesem können Sie einfach und schnell Ihre Beobachtungen mitteilen. Wenn Sie uns die Gelegenheit geben möchten mit Ihnen in Verbindung zu treten, so denken Sie bitte an die Angabe Ihrer Kontaktdaten. Wenn nicht, dann bleiben Sie anonym. Das Meldesystem ermöglicht uns dennoch mit Ihnen in anonymer Weise in Verbindung zu treten und Sie über fortlaufende Prozesse in Kenntnis zu setzen, Rückfragen zu stellen oder im gesamten Ablauf im Dialog zu bleiben, wenn Sie damit einverstanden sind.
Die Aufgabe der Bearbeitung der eingehenden Meldungen hat die Stiftung Scheuern an Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Münster vergeben. Dort betreut Dr. Nico Herold Ihre Meldung.
Dr. Nico Herold
Am Mittelhafen 14
48155 Münster
T. 0251 530350-16
nico.herold@curacon-recht.de
Voraussetzung für eine Meldung ist das Einrichten eines gesicherten Postkastens Ihrerseits, was über das Meldeportal Hintbox möglich ist. Die über das sichere System Hintbox eingegebenen Daten erreichen dann Dr. Herold:
Neben dem unabhängigen internen Meldesystem können Sie Hinweise beim Bundesamt für Justiz einreichen.
Bitte nutzen Sie bevorzugt zunächst den internen Meldeweg.
Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie selbst keine Nachteile befürchten müssen. Ist der interne Aufklärungsweg unwirksam oder haben Sie Sorge vor Repressalien, steht Ihnen der Weg zum Bundesamt für Justiz offen: