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Aktuelles

Kein Aufklärungsgespräch mehr vor der Impfung in Stiftung Scheuern


Für alle, die sich selbst oder jemanden aus der gesetzlichen Betreuung zur Impfung vorgemerkt haben, bitte lesen Sie sich diese wichtige Information zum Impfwochenende in der Stiftung Scheuern am 27. und 28. Februar 2021 durch. Es gibt Rückfragen, weil vielen nicht bekannt ist, dass es kein vorgelagertes Aufklärungsgespräch vor der eigentlichen Impfung gibt. Wenn Sie sich über die Impfung aufklären lassen möchten, bitten wir Sie, sich an Ihren Hausarzt zu wenden. Im Zuge der Impfung in der Stiftung Scheuern werden lediglich noch die Impfdokumente gesichtet und geprüft, aber es finden keine Aufklärungsgespräche mit den zu impfenden Personen statt.

Diese Sichtung der Impfunterlagen geschieht unmittelbar in Ihrem Impftermin. Diese Regelung gilt mit einer Ausnahme für alle Klienten und Mitarbeitenden. Darunter fallen auch die externen Werkstattbeschäftigten, die externen Tagesförderstätten-Besucher und die externen Besucher der Rehagruppe.

Die zuvor genannte Ausnahme besteht für die Bewohner*innen vom Campus, den Lahnberg-Wohnhäusern und den Schimmerich-Wohnhäusern sowie den dort tätigen Mitarbeitenden aus dem Betreuungsdienst/Wohnen. Diese Personengruppen legen gebündelt alle Imfpunterlagen einrichtungsbezogen am Freitag, dem 26. Februar 2021 zur Sichtung vor. Die Impfunterlagen dieser genannten Personengruppen müssen am Freitag, dem 26. Februar in den Seminarräumen auf dem Campus der Stiftung Scheuern vorliegen, welche als kleines Impfzentrum dienen.