Der Betreuerrat ist die Interessenvertretung aller gesetzlichen Betreuer von Menschen mit Behinderung, die von der Stiftung Scheuern begleitet werden. Die Betreuer wählen ihre Vertreter alle vier Jahre. Der Betreuerrat besteht aus zehn Personen.
Dr. Elisabeth Schmitt amtierende Vorsitzende trägt den Jahresbericht des Betreuerrats 2017/2018 vor. Stiftungsvorstand Pfr. Gerd Biesgen gibt einen Sachbericht zu den Entwicklungen in der Stiftung Scheuern.
Wolfgang Grüttner und Sebastian Becker aus der Stabstelle Planung und Entwicklung des Geschäftsbereiches Behindertenhilfe informieren zum aktuellen Sachstand, wie die Stiftung Scheuern das neue Bundesteilhabegesetz für das Leben der Menschen in der Einrichtung umsetzen wird. Dieses Gesetz hat Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Gesetzgebung und den dort im Landeswohn- und Teilhabegesetz festgehaltenen Bestimmungen. Zu diesen und den damit verbundenen Veränderungen im Bereich Wohnen der Stitftung Scheuern klären die beiden Fachbereichsleitungen Judith Bechstedt und Thomas Schumacher auf.