Zum Wohle aller Menschen mit und ohne Behinderung, die in der Stiftung Scheuern leben und arbeiten, weist die Stiftung Scheuern nachfolgend auf Veränderungen hin. Diese Veränderungen sind abhängig von der tagesaktuellen Lage und werden ggf. aktualisiert. Folgende Regelungen gelten bis auf Weiteres:
Für Besucher gilt nach wie vor FFP2-Maskenpflicht.
Die Testpflicht wurde aufgehoben, Tests sind aber auf freiwilliger Basis bei Symptomen oder als Kontaktperson weiterhin empfohlen.
Regelung Stiftung Scheuern in leichter Sprache: 2023-02-21 LS_Maskenpflicht für Besucher.pdf
Staatliche Regelungen:
Infektionsschutzgesetz (Bund): IfSG.pdf
Land RLP: 230215_34_CoBeLVO_konsolidiert.pdf
außerdem: 230223_SchutzmassnahmenVO_konsolidiert.pdf zusammen mit 230223_1_AEndVO_SchutzmassnahmenVO_final.pdf